Zielgruppe
Interessenten mit Führerschein Klasse B und Interesse an medizinisch pflegerischen Sachverhalten im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen
Teilnahmevoraussetzungen
- Vorbesitz des Führerscheines der Klasse B mindestens 1 Jahr
- Wenig, vorzugsweise keine Einträge im Verkehrszentralregister
- Arbeitsmedizinische Eignung
- Führungszeugnis (Belegart “O“) ohne Eintrag
- Kein laufendes Ermittlungsverfahren
Inhalte
Berufsfeld Krankentransport
- Struktur und Organisation von Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Rettungsdienstorganisation und -fahrzeuge
- Rettungsfachpersonal und Tätigkeitsbereiche
- Fachbezogene Rechtskunde: rechtliche Stellung von Mitarbeitern im Rettungsdienst
Sanitätsausbildung gem. § 9 (4) Rettungsdienstgesetz
- Anatomische und medizinische Grundlagen
- Krankheitslehre
- Hygiene
- Infektionsschutzgesetz
- Arbeitsschutz
- Beurteilung und pflegerische Betreuung von Kranken und Verletzten
- Grundlagen notfallmedizinischer Maßnahmen
- Assistierende Maßnahmen
- Umgang mit Patienten und Angehörigen
- Erste Hilfe
- Rollstuhltraining
- Fallpraktische Übungen
Fachkunde Krankentransport
- Ausstattungsrichtlinien Krankentransport und medizinische Gerätekunde
- Transporttechniken
- Dienstleistung im Krankentransport
- Verkehrssicherheit
- Fahrzeugtechnik
- Fachbezogene Rechtskunde: Straßenverkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Personenbeförderungsschein
- Ortskunde: Theorie
- Trainingseinheiten
- Prüfungsvorbereitung
- Ortskunde: Prüfung
Beschäftigungsfeld
Krankenwagenfahrer/Transportsanitäter führen Krankentransporte für hilfsbedürftige und kranke Menschen durch, die keine sofortige Notfallversorgung benötigen. Ausgebildet für den qualifizierten Krankentransport übernehmen sie das sichere und verantwortungsvolle Steuern kranken- und behindertengerechter Einsatzfahrzeuge, sowie den Umgang mit medizinischen Geräten und Hilfsmitteln. Der Aufgabenbereich umfasst Fahrten zu Ärzten und ambulanten Untersuchungen, ins Krankenhaus einschließlich Verlegungsfahrten, aber auch zu Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen. Da ein Krankentransport ebenso zu einem Notfall werden kann, müssen Transportsanitäter gemäß Rettungsdienstgesetz über eine mindestens 60 Stunden umfassende Sanitätsausbildung verfügen. Sie unterstützen Rettungssanitäter/-assistenten beim Einleiten der erforderlichen Maßnahmen.
Einsatzbereiche und Perspektiven
Transportsanitäter sind für Krankentransportunternehmen tätig. Mit ihren erworbenen Grundlagenkenntnissen in notfallmedizinischen Maßnahmen, Krankheitsbildern und der fachkundigen Betreuung entsteht für Transportsanitäter die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zum Rettungssanitäter/-assistenten. Sie erhalten damit Zugang zu einer Tätigkeit in der rettungsdienstlichen Versorgung und Notfallrettung.


